Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung für die Mitglieder der ODIV

(1) Die Vereinigung katholischer Schulen in Ordenstradition (ODIV) erstellt eine Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist. Diese Ordnung regelt die Beitragsverpflichtung ihrer Mitglieder (natürliche und juristische Personen, vgl. Satzung §3, 2).

(2) Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

(3) Zur Zeit beträgt die Höhe des Mitgliedsbeitrags
a) für natürliche Personen jährlich € 50,– und
b) für juristische Personen (Schulen) jährlich € 0,25 pro Schüler.

(4) Ist die juristische Person eine Ordensgemeinschaft oder eine Schulstiftung mit mehreren Schulen, richtet sich auch hier der Beitrag nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Schule. Über eine Beitragsbefreiung bzw. -minderung entscheidet auf Antrag der Vorstand.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist zum Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Grundlage ist für juristische Personen die Schulstatistik des Vorjahes. Dies gilt ab 2014.

(6) Die Beitragspflicht endet mit dem Austritt aus der Vereinigung katholischer Schulen in Ordenstradition (ODIV).