Beitragsordnung für die Mitglieder der ODIV
1. Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtung ihrer Mitglieder.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung
2. Die Höhe des jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3. (1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt
a) für juristische Personen jährlich 0,35 € pro Schülerin bzw. Schüler der Mitgliedsschulen.
b) für natürliche Personen jährlich 50 €.
(2) Ordenspersonen sind als natürliche Mitglieder von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit.
4. Ist die juristische Person eine Ordensgemeinschaft oder eine Schulstiftung mit mehreren Schulen, richtet sich auch hier der Beitrag nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler pro Schule. Über eine Beitragsbefreiung bzw. -minderung entscheidet auf Antrag der Vorstand.
5. Der Mitgliedsbeitrag ist bis Ende Januar für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. Grundlage für juristische Personen ist die Schulstatistik des laufenden Schuljahres.
6. Die Beitragspflicht endet mit der Beendigung der Mitgliedschaft (vgl. § 4 der Satzung).
7. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 in Kraft.